Arbeitskleidung
|
Das An- und Auskleiden bzw. Umziehen von Kleidung gehört grundsätzlich zum privaten Bereich und ist nicht bg-versichert. Nur wenn die Arbeit im Betrieb eine besondere Kleidung erfordert, besteht beim…
|
Arztbesuch
|
Wer wegen eines nicht unfallbedingten Leidens zum Arzt oder zur hauseigenen Werksambulanz geht und auf dem Weg dorthin verunglückt, steht nicht unter Versicherungsschutz. Der Arzt- bzw. Ambulanzbesuc…
|
Auslandsaufenthalt
|
Mitarbeiter sind gegen solche Gefahren BG-versichert, denen sie aufgrund eines beruflich bedingten Aufenthalts im Ausland ausgesetzt sind. So wurde z. B. höchstrichterlich festgestellt, dass die Folg…
|
Ausstellungen und Messen
|
Der Besuch einschlägiger Ausstellungen und Messen auf Anweisung der Betriebsleitung ist eine dem Betrieb zuzurechnende Tätigkeit – also versichert.
|
Betriebsausflug | Betriebsfest
|
Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen wie Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern usw. sind BG-versichert. Vorausgesetzt, sie dienen dem Zweck, die Verbundenheit zwischen Geschäftsleitung und Angehöri…
|
Essen und Trinken | Weg zum Essen
|
Essen und Trinken sind private Tätigkeiten und damit nicht BG-versichert. Auch die Ausgabe verbilligten Essens durch den Betrieb oder die Zahlung eines Essenszuschusses ändern nichts an dieser Rechts…
|
Fahrsicherheitstraining
|
Schickt der Arbeitgeber einen Mitarbeiter zum Fahrsicherheitstraining, dann geschieht dies im Interesse des Betriebes und ist damit versichert. Initiiert der Beschäftigte die Teilnahme jedoch von sic…
|
Fahrt eines kranken Kollegen zum Arzt | nach Hause
|
Wer einen Kollegen, dem z. B. schlecht geworden ist, nach Hause oder zum Arzt fährt, ist BG-versichert. Vorausgesetzt, der Arbeitgeber oder ein Beauftragter hat es angewiesen bzw. erlaubt.
|
Fortbildung außerhalb der Arbeitszeit
|
Wer außerhalb der Arbeitszeit an einer Fortbildungsveranstaltung teilnimmt, ist dann BG-versichert, wenn die Fortbildung als Teil der Beschäftigung anzusehen ist und dem Betrieb unmittelbar dient. Da…
|
Grippeschutzimpfung
|
Eine Grippeschutzimpfung gehört zum nicht BG-versicherten, persönlichen Lebensbereich – auch wenn der Betrieb sie empfiehlt und gegebenenfalls sogar finanziert. Somit sind sowohl der Weg zur Impfung …
|