Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 09.02.2024) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website unter:
lernportal.bghw.de
offen-lernportal.bghw.de
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 25.08.2020 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht barrierefrei.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 25.08.2020 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht barrierefrei.
Welche Teile sind nicht barrierefrei?
- Kontrastanforderungen sind in der Lernplattform nur teilweise erfüllt
- Alternativtexte für Grafiken und Objekte sind nur teilweise erfüllt: Schmuckbilder haben zwar keinen ALT-Text, aber Bilder haben in der Regel eine Beschreibung
- Textabstände sind nicht anpassbar
- Nicht alle Formulare sind nicht vollumfänglich barrierefrei. Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln überwiegend ihren Zweck, Datumseingaben in Minikalendern sind nicht per Tastatur bedienbar, sondern müssen eingetippt werden
- Die Forderung nach barrierefreien Meldungen bei falschen Benutzereingaben ist eher erfüllt.
- Die Forderung der korrekten Syntax ist nicht erfüllt, an einigen Stellen wird kein valides HTML eingesetzt.
- Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung ist eher erfüllt.
- Tastatur-Kurzbefehle sind nicht abschaltbar oder anpassbar, sondern werden nur für die gesamte Plattform gesetzt.
- Die Suche ist nicht barrierefrei, die Schaltflächen sind nicht angemessen ausgezeichnet
- Die Hauptsprache ist nicht korrekt angegeben, die Seite scheint in Deutsch geschrieben zu sein, aber der HTML-Start Tag lautet ="en"
- PDFs sind nicht barrierefrei
- Videos liegen ohne Audiodeskription und Volltext-Alternative vor
- Lernmodule sind nicht barrierefrei
- Die Tastaturbedienbarkeit in Tests und Übungen ist nicht erfüllt
- Die Bewertung mit Sternen ist nicht barrierefrei
- Anhänge in Foren und Mails sind nicht barrierefrei
- Schaltflächen im Kalender sind teilweise nicht angemessen ausgezeichnet
- Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist nicht in Leichter Sprache verfügbar
- Die Überschriften folgen nicht überall einer sequentiellen absteigenden Reihenfolge.
Ausblick
Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Direkt zum Kontaktformular: https://www.bghw.de/barriere-melden
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
M5, 7
68161 Mannheim
E-Mail barrierefreiheit@bghw.de
Direkt zum Kontaktformular: https://www.bghw.de/barriere-melden
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
M5, 7
68161 Mannheim
E-Mail barrierefreiheit@bghw.de
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de